Logo Klinikum Aschaffenburg
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

 

Ansprechpartner ASV-Koordination

Telefon:  06021 32-4751
Fax:  06021 32-4752
E-Mail:  Asv@klinikum-ab-alz.de

Ärztliche Ansprechpartner der onkologischen ASV-Ambulanzen

Chefarzt

Dr. med. Manfred Welslau

Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und internistische Onkologie
Chefarzt

Professor Dr. med. Michael Schrauder

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe; MIC III, Schwerpunkt für gynäkologische Onkologie und Spezielle Geburtshilfe sowie Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin, Senior Mamma-Operateur
Chefarzt

PD Dr. med. Sebastian Rogenhofer

Facharzt für Urologie, Kinderurologie und Andrologie

Gastroenterologie:

Chefarzt
PD Dr. med. Arthur Hoffman

Viszeralchirurgie

Chefarzt
Prof. Dr. med. Friedrich Hubertus Schmitz-Winnenthal

Strahlentherapie

Praxis für Strahlentherapie am Klinikum Aschaffenburg

(copy 1)

ASV-Ambulanzen

Was ist eine ASV-Ambulanz?

Die ASV (Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung) ist ein durch den Gesetzgeber gewünschtes Ärzte-Netzwerk zwischen niedergelassenen Fachärzten, Klinikärzten und MVZ-Ärzten.

In der ASV sind maßgeblich Onkologen und Strahlentherapeuten sowie Gastroenterologen, Viszeralchirurgen, Urologen und Gynäkologen beteiligt. Jedoch weitet sich dieses Netzwerk auch auf eine Vielzahl weiterer Fachdisziplinen aus, wie beispielsweise Kardiologen, Radiologen, Pathologen, Genetiker, Neurologen, Nuklearmediziner, Labore und andere. 

Schwerpunkte der ASV

Die ASV ist spezialisiert auf die Interdisziplinäre Behandlung von ...

  • Gastrointestinalen Tumoren
  • Urologischen Tumoren
  • Gynäkologischen Tumoren

Zugang zur ASV-Ambulanz

Der Zugang zur ASV-Ambulanz am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau erfolgt durch Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes.

Innerhalb der ASV-Ambulanz erhalten Sie im Rahmen eines interdisziplinären Teams alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (inkl. Verordnungen/ Überweisungen), die zur Behandlung Ihrer Erkrankung erforderlich sind.

Sofern weitere Fachrichtungen außerhalb der Klinik in Anspruch genommen werden müssen, erhalten Sie eine schriftliche Information zu unseren Kooperationspartnern. Diese behandeln Sie auf Grundlage eines von uns ausgestellten Überweisungsscheins.

Alle Leistungen inkl. aller Verordnungen übernimmt im vollem Umfang Ihre Krankenkasse.

Das Krankenhaus ist zudem berechtigt auch alle weiteren Verordnungen, die zur Linderung Ihrer Erkrankung beitragen wie Heil- und Hilfsmittel, Rehamaßnahmen vorzunehmen.

Häufige Fragen zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)


Wie setzt sich das ASV-Team zusammen?

Das ASV-Team setzt sich aus dem Teamleiter, dem Kernteam sowie weiteren Fachärzten zusammen . Die Teammitglieder (Ärzte) der verschiedenen Fachgruppen arbeiten eng zusammen, um die bestmögliche regionale Versorgung der onkologisch erkrankten Patienten sicherzustellen.

Im Kernteam wirken Fachärzte mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Behandlung der jeweiligen onkologischen Krankheit mit. Die Teamleitung und das Kernteam besprechen regelmäßig die weitere Behandlung des Patienten.

Um die optimale Versorgung der ASV-Patienten zu ermöglichen, kann das Kernteam weitere Fachärzte hinzuziehen. Die hinzugezogenen Fachärzte kommen aus der Region, um den Patienten kurze Wege zu ermöglichen (in der Regel 30 Minuten).

Welche Patienten können behandelt werden?

  • Histologisch gesicherte urologische, gastrointestinale und gynäkoligische Tumorerkrankung, welche einer multimodalen Therapie oder Kombinationschemotherapie bedarf.
  • Patienten mit Therapie eines Rezidivs nach Primärtherapie, die eine weitere Therapie benötigen.
  • Patienten, die einer Behandlung in einem ASV-Team zustimmen.

Wie erfolgt die Zuweisung in die ASV?

  • Durch Überweisung vom Vertragsarzt zum ASV-Kernteam-Mitglied mit gesicherter Tumor-Diagnose.
  • Überleitung nach Klinikentlassung zur ambulanten Tumortherapie.

Wie lange wird ein Patient in der ASV-Ambulanz behandelt?

Bis zum Abschluss der multimodalen Therapie bzw. Kombinationschemotherapie, also so lange ein erhöhter Behandlungsaufwand besteht.

Eine Prüfung der Einschlusskriterien erfolgt zu jedem Quartalswechsel. Sollten die ASV-Einschlusskriterien nicht mehr erfüllt sein, erfolgt die weitere Behandlung durch Ihren Fach- oder Hausarzt.