Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,
gemäß § 137 SGB V sind seit 2005 (seit 2014 jährlich) alle Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen, in dem sie über ihre Arbeit informieren. Die Struktur und der Inhalt der Berichte wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G BA) vorgegeben, so dass die Angaben einzelner Häuser vergleichbar sind. Jeder Qualitätsbericht umfasst dabei u.a. allgemeine Angaben zu Krankenhaus wie zur Zahl der Betten, Ausstattung und Serviceangeboten. Er ermöglicht einen Einblick in das Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung und zur Personalausstattung. Er beschreibt die einzelnen Fachabteilungen mit ihren Leistungen und stellt die Ergebnisse der Qualitätssicherung dar.
Der vom Krankenhaus erstellte Qualitätsbericht ist an die gemeinsame Annahmestelle der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und des Verbands der Privaten Krankenversicherung zu übermitteln. Abgabetermin für die Krankenhäuser ist jeweils der 15. Dezember des Folgejahres. Die Krankenkassen selbst sind verpflichtet, die Daten jährlich zum 31. März zu aktualisieren. Von der Annahmestelle aus übernehmen zum Beispiel die Krankenkassen die Daten, bereiten sie auf, ergänzen sie gegebenenfalls um z.B. eigene Patientenbefragungen und veröffentlichen das Ergebnis auf ihren Internetportalen.
Nachfolgend finden Sie hierzu eine Auswahl an Suchportalen, auf denen Sie sich über den Umfang und die Qualität unserer Leistungen informieren können. Gleichzeitig können Sie hier die vom Klinikum Aschaffenburg-Alzenau erstellten Qualitätsberichte gemäß § 137 SGB V als PDF-Dateien aufrufen bzw. herunterladen.
Hier finden Sie die Qualitätsberichte von 2021 gemäß § 137 SGB V des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau.