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Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

 

Klinikfusion mit Hanau prinzipiell möglich

Kartellamt gibt Grünes Licht

Das Kartellamt hat betreff der Prüfung einer Fusion der Krankenhäuser Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und Klinikum Hanau wie folgt entschieden:

Der zur Prüfung angemeldete Zusammenschluss erfüllt nicht die Untersagungsvoraussetzungen des §36 Abs. 1 GWB. Vor diesem Hintergrund ist kartellrechtlich eine Fusion der oben aufgeführten Kliniken möglich.

Aufgrund des Beschlusses des Kartellamtes werden sich die bestehenden Arbeits- und Lenkungsgruppen mit der weiteren Vorgehensweise  befassen. 

Die nächsten Gespräche werden aufgrund des Geschäftsführerwechsels im Klinikum Hanau Ende April aufgenommen.

Alzenau, 23.02.2016