Die Pflegeüberleitung ist zuständig für das Entlassungsmanagement pflegebedürftiger Patienten. Dabei unterstützt sie in vielen Angelegenheiten:
Sie berät über die Möglichkeiten der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung, die Ihnen nach Ihrem Krankenhausaufenthalt zur Verfügung stehen.
Sie gibt Hilfestellung bei der Versorgung mit entlassungsrelevanten Hilfsmitteln.
Sie unterstützt Patienten bei der Beantragung eines Pflegegrades.
Sie erstellt die notwendigen Unterlagen zur Unterbringung in einem Pflegeheim, einer Kurzzeitpflege oder einem Hospiz und nimmt Kontakt mit der entsprechenden Einrichtung auf.
Sie organisiert die Nachsorge in speziellen Pflegesituationen.