Unterstützen Sie uns durch die Abgabe einer korrekten Meldung. Dadurch können wir Ihre Meldung zeitnah und angemessen bearbeiten. Bitte orientieren Sie sich bei der Abgabe einer Meldung an den fünf W-Fragen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Wir freuen uns, wenn Sie uns für die weitere Bearbeitung Ihrer Meldung zur Verfügung stehen. Unser geschützter Meldekanal zu Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gibt Ihnen die Möglichkeit anonym, mit uns zu kommunizieren.
Über das Hinweisgebersystem können Meldungen zum Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und seinen Tochtergesellschaften abgegeben werden.
Unser Hinweisgebersystem steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung, um eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzugeben. Es stehen Ihnen folgende Meldewege zur Verfügung:
Gerne können Sie Ihren Hinweis auch als Sprachnachricht auf unserem Meldekanal abgeben. In der gespeicherten Sprachaufnahme wird eine zusätzliche Stimmenverzerrungsfunktion aktiviert, um die Anonymität des Beschwerdeführers zu gewährleisten. Diese Verzerrungsfunktion verhindert sowohl die Identifikation der Stimme des Beschwerdeführers als auch die Wiederherstellung des Originaltons und stellt gleichzeitig sicher, dass die gesprochene Nachricht trotz Verzerrung klar verständlich wird.
Wichtige Hinweise zum Meldesystem
Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau betreibt zusammen mit der osapiens Services GmbH einen Online-Meldekanal für das Klinikum und seine Tochtergesellschaften. Hier können Sie Ihre Meldung zu einem Gesetzesverstoß oder potenziellem Fehlverhalten oder einer Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz -gemäß Gesetz auch anonym - abgeben.
Jedem Hinweis wird sorgfältig nachgegangen. osapiens Services GmbH wird die gemeldeten Informationen unter Angabe des Datums der Meldung, der Art und Umstände des mitgeteilten Sachverhalts sowie ggf. des/der Namen/s der für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlichen Person/en dokumentieren. Der Eingang der Meldung wird innerhalb von sieben Tagen auf elektronischen Wege auf der Meldeplattform bestätigt.
Auf jeden Hinweis soll spätestens innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten reagiert werden. Bei dem Verdacht eines besonders schwerwiegenden Rechtsverstoßes werden wir unverzüglich interne Untersuchungen einleiten und ggf. alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein festgestelltes deliktisches Verhalten zu unterbinden.
Über unser System bleiben wir mit Ihnen in Kontakt. Nach Abgabe einer Meldung stellt Ihnen das System Anmeldedaten für die Nachverfolgung Ihrer Meldung zur Verfügung. Bitte notieren Sie sich diese Daten, damit Sie sich mit diesen Daten erneut anmelden können.
Unsere Verfahrensordnung nach § 8 Abs.2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Verfahrensbeschreibung zum Lieferkettengesetz