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Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

 

Meldung eines Gesetzesverstoßes zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wie gebe ich eine Meldung korrekt ab?

Unterstützen Sie uns durch die Abgabe einer korrekten Meldung. Dadurch können wir Ihre Meldung zeitnah und angemessen bearbeiten. Bitte orientieren Sie sich bei der Abgabe einer Meldung an den fünf W-Fragen:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Wir freuen uns, wenn Sie uns für die weitere Bearbeitung Ihrer Meldung zur Verfügung stehen. Unser geschützter Meldekanal zu Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gibt Ihnen die Möglichkeit anonym mit uns zu kommunizieren.

Über das Hinweisgebersystem können Meldungen zum Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und seinen Tochtergesellschaften abgegeben werden.

Unser Hinweisgebersystem steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung um eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzugeben. Es stehen Ihnen folgende Meldewege zur Verfügung:

Zur Onlinemeldung

Gerne können Sie Ihren Hinweis auch über den telefonischen Kanal dieser Hinweisgeberlösung abgeben. Zur Abgabe Ihrer Meldung auf telefonischem Wege steht Ihnen die Telefon-Hotline unseres Kooperationspartners Legal Tegrity zur Verfügung:

Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00
+49 800 3800 999

 

Wichtige Hinweise zum Meldesystem

Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau betreibt zusammen mit der Legal Tegrity GmbH einen Online-Meldekanal für das Klinikum und seine Tochtergesellschaften. Hier können Sie Ihre Meldung zu einem Gesetzesverstoß oder potentiellem Fehlverhalten oder einer Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz -auf Wunsch auch anonym - abgeben.

Jedem Hinweis wird sorgfältig nachgegangen. Legal Tegrity wird die gemeldeten Informationen unter Angabe des Datums der Meldung, der Art und Umstände des mitgeteilten Sachverhalts sowie ggf. des/der Namen/s der für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlichen Person/en dokumentieren. Der Eingang der Meldung wird innerhalb von sieben Tagen auf elektronischen Wege auf der Meldeplattform bestätigt.

Auf jeden Hinweis soll spätestens innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten reagiert werden. Bei dem Verdacht eines besonders schwerwiegenden Rechtsverstoßes werden wir unverzüglich interne Untersuchungen einleiten und ggf. alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein festgestelltes deliktisches Verhalten zu unterbinden.

Wenn Sie mit uns in Kontakt bleiben möchten und uns weiterhin unterstützen möchten, geben Sie am Ende des Meldeprozesses nach Aufforderung eine PIN-Nummer ein.

Notieren Sie sich die PIN-Nummer und den Zugangscode den Sie erhalten, um weiterhin in Kontakt mit uns zu bleiben. Unser Loginbereich steht für die weitere Kommunikation zur Verfügung.


Unsere Verfahrensordnung nach § 8 Abs.2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Verfahrensbeschreibung zum Lieferkettengesetz

 

 

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