Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau ist bestrebt, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu gestalten und die Anforderungen gemäß der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) umzusetzen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Klinikums unter www.klinikum-ab-alz.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BayEGovV teilweise vereinbar. Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Prüfmethode: Selbstbewertung
Bekannte Probleme mit der Barrierefreiheit
Derzeit sind folgende Inhalte oder Funktionen nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
Eingebundene Videos verfügen bislang nur in Einzelfällen über Untertitel oder Transkriptionen.
Bilder sind nicht durchgängig mit Alternativtexten versehen.
Kontraste zwischen Texten und Hintergrund sind vereinzelt nicht ausreichend.
Inhalte in Deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache stehen aktuell noch nicht zur Verfügung.
Alternative Zugänge und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte nicht barrierefrei nutzen können, wenden Sie sich bitte an unser Webteam:
E-Mail: uk@klinikum-ab-alz.de
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unseres Webangebots benachteiligt zu sein, können Sie bei folgender Stelle einen Antrag im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens stellen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon: +49 89 2129-1111
E-Mail: bitv@bayern.de
Web: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html