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Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

 
Sektionsleitung Geburtshilfe und Sprechstunde für Pränataldiagnostik:

Barbara Niesigk

Fachärztin Gynäkologie und Geburtshilfe, DEGUM Stufe II, Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin,

Sprechstunden

Montag bis Donnerstag
9:00 bis 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06021 32-4485
Fax: 06021 32-4486

Geschäftsführer MVZ

Sebastian Lehotzki / Iris Klingert

Prokurist
Thorsten Pech

Pränataldiagnostik im MVZ

In der Pränatalambulanz führen wir eine Reihe vorgeburtlicher Untersuchungen durch.


Terminvergabe

Termine
Telefon: 06021 32-4485
Fax: 06021 32-4486
praenatal@mvz-klinikum-ab.de

Bitte denken Sie an Mutterpass, Überweisung und Ihre Krankenkassenkarte.

So finden Sie uns

Wir sind im Haupthaus des Klinikums Aschaffenburg.
Ebene 03, rechts neben der Treppe.

Leistungsspektrum

Hier finden Sie einige Informationen zu vorgeburtlichen Untersuchungen, die wir durchführen.

Ultraschalluntersuchungen

Organ-Screening im I. Drittel der Schwangerschaft:

das erste Organ-Screening (11./12. SSW) dient zum Ausschluss grober fetaler Auffälligkeiten. Bereits zu dieser Zeit lassen sich folgende Strukturen beurteilen:

  • Größe des Kindes (Scheitel-Steiß-Länge)
  • Kopf, Wirbelsäule, Bauchdecke und Extremitäten
  • Form und Größe der Fruchthöhle
  • Struktur und Lage der Plazenta
  • Eiigkeit bei Mehrlingen
  • Größe der Nackentransparenz (siehe Ersttrimester-Screening

Organ-Screening im II. Drittel der Schwangerschaft:

Der so genannte Organ-Ultraschall (Feindiagnostik) um die 20/21. SSW dient der detaillierten sonografischen Beurteilung des Kindes.

Untersucht werden:

  • das altersentsprechende Wachstum des Kindes und dessen Lage
  • die Fruchtwassermenge
  • der kindliche Kopf und das Gesicht
  • die meisten kindlichen Organe (Lunge, Herz, Leber, Nieren Magen, Harnblase, Darm etc.)
  • Nabelschnur und Plazenta
  • ggf. die Durchblutung der mütterlichen und kindlichen Gefäße (Dopplersonografie)

Bei bestimmten Indikationen kann Ihr Frauenarzt eine solche Untersuchung veranlassen wie zum Beispiel:

  • Auffälligkeiten bei den Routine-Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien
  • Altersindikation (Schwangere über 35 Lebensjahre)
  • Belastung in der Familie z. B. durch Erbkrankheiten
  • Chronische Erkrankungen der Mutter, die einen Einfluss auf die Schwangerschaft haben können
  • Angst vor angeborenen kindlichen Fehlbildungen

Fetale Echosonografie

Diese sonografische Untersuchung umfasst im Zusammenhang mit dem Organscreening eine detaillierte Beurteilung des kindlichen Herzens. Hier wird die Anatomie und Funktion der Herzkammern, Herzklappen, Herzscheidewand und der großen Ausflußbahnen (Körperschlagader und Lungenschlagader) überprüft. Zusätzlich wird u.a. die so genannte Farbdopplersonografie zur Beurteilung des Blutflusses eingesetzt.
Eine fetale Echosonografie ist indiziert:

  • wenn in der Frühschwangerschaft eine erweiterte Nackentransparenz ("Nackenödem") diagnostiziert wurde
  • wenn ein Kind mit Herzfehler bereits geboren wurde
  • wenn die Mutter einen angeborenen Herzfehler hat
  • bei bestimmten mütterlichen Erkrankungen wie z. B. Diabetes mellitus oder Rheuma
  • bei oder nach Einnahme von Medikamenten
  • wenn innnerhalb der Familie gehäuft Herzfehler aufgetreten sind
  • wenn bei der Routinesonografie Auffälligkeiten am kindlichen Herzen diagnostiziert werden

Dopplersonografie

Mit der Dopplersonografie lässt sich der Blutfluss in kindlichen und mütterlichen Blutgefäßen messen. Diese Untersuchung dient der genaueren Beurteilung der kindlichen Versorgung durch die Plazenta.
Eine Dopplersonografie ist indiziert:

  • bei Verdacht auf zögerliches Weiterwachstum oder Wachstumsstillstand des Kindes
  • wenn in der vorherigen Schwangerschaft bereits ein "leichtes" Kind geboren wurde
  • bei verminderter Fruchtwassermenge
  • bei kindlichen Fehlbildungen
  • bei kindlichen Herzfehlern oder Herzrhythmusstörungen
  • bei mütterliche Erkrankungen wie z. B. Diabetes, Bluthochdruck, mütterliche Blutgerinnungsstörungen, bestimmte Infektionen usw.
  • bei Mehrlingsschwangerschaften

Nicht-invasive Diagnostik

NIPT: Nicht-invasive Untersuchung auf Chromosomenstörungen beim ungeborenen Kind

Bei diesem Verfahren wird der Schwangeren Blut abgenommen und an ein Speziallabor versandt; dort erfolgt die Analyse auf kindliche Chromosomenstörung. Das Testergebnis liegt etwa nach 14 Tagen vor. Da dieses Testverfahren nur bei einem unauffälligen Ultraschallbefund vorgenommen werden sollte, wird vor der Blutentnahme eine ausführliche Ultraschalluntersuchung durchgeführt.
Die Erkennungsrate liegt bei diesem Testverfahren bei etwa 99%.
Beide Untersuchungsmethoden sind so genannte IGe-Leistung, d.h.  die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten nicht.

Invasive Diagnostik

Chorionzottenbiopsie (frühe Plazentapunktion) ab der 11. SSW

Bei der Chorionzottenbiopsie kann bereits ab der 11. Schwangerschaftswoche eine Untersuchung der kindlichen Chromosomen erfolgen. Hierzu werden aus der Plazenta ein paar Zellen (sog. Chorionzotten) entnommen und in einem Labor für Genetik analysiert. Nach 8-10 Tagen liegt das endgültige Ergebnis vor. Ein Schnelltest kann bereits nach 24-48h die häufigsten Chromosomenstörungen ausschließen.

Eine Chorionzottenbiopsie ist indiziert bei:

  • dem Wunsch einer frühen Chromosomenanalyse (z.B. bei der sog. Altersindikation)
  • Auffälligkeiten im Ultraschall (z.B. erweiterte Nackentransparenz / Nackenödem)
  • erhöhtem Risiko für Chromosomenstörungen im Ersttrimester-Screening
  • bestimmten familiären Stoffwechselerkrankungen
  • bestimmten frisch erworbenen Infektionen (z.B. Röteln, Cytomegalie)
  • pathologischem Ergebnis des NIPT (Parenataltest / Harmony Test, etc.)

Durchführung der Chorionzottenbiopsie:

Bei der Chorionzottenbiopsie werden kindliche Zellen aus dem Mutterkuchen entnommen. Es gibt zwei Zugangswege, um an diese Zellen in der Plazenta zu gelangen: entweder durch eine Punktion mit einer dünnen Nadel über die Bauchdecke, ähnlich der Fruchtwasseruntersuchung, oder mit einem feinen Katheter über die Scheide und den Gebämutterhalskanal. Das zweite Verfahren hat den Vorteil der weitgehenden Schmerzlosigkeit und wird bei uns bevorzugt durchgeführt. Der jeweilige Eingriff verläuft unter kontinuierlicher Ultraschallkontrolle und dauert nur wenige Minuten.

Amniocentese (Fruchtwasserpunktion) ab der 15. SSW

Im Fruchtwasser befinden sich viele kindliche Zellen, die sich unter anderem zur Untersuchung der Chromosomen eignen. Dieser Eingriff wird bei uns ab der 14+0 Schwangerschaftswoche durchgeführt. Das endgültige Ergebnis liegt etwa nach 8-10 Tagen vor. Der PCR-Schnelltest kann für die wichtigsten Chromosomenstörungen bereits nach 24-48h ein Ergebnis liefern.

Eine Amniocentese ist indiziert:

  • bei dem Wunsch einer Untersuchung der kindlichen Erbanlagen (z.B. der sog. Altersindikation)
  • um eine kindliche Verschlussstörung weitgehend auszuschließen (sog. "offener Rücken" oder Verschlussstörungen der Bauchdecke)
  • bei kindlichen Auffälligkeiten bzw. Fehlbildungen im Ultraschall
  • bei bestimmten familiären monogenen Erbleiden
  • bei einigen frisch erworbenen Infektionen

Durchführung der Amniocentese:

Mit einer feinen Nadel wird nach einer Punktion durch die Bauchdecke unter kontinuierlicher Ultraschallsicht etwa 8-10 ml Fruchtwasser entnommen. Dieser Eingriff dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Risiken der Chorionzottenbiopsie und Fruchtwasseruntersuchung:

In geübten Händen ist die Fehlgeburtsrate sowohl bei der Chorionzottenbiopsie als auch bei der Amniocentese gleichermaßen niedrig und liegt bei etwa 0,5-1%.
Beide Eingriffe verlaufen ambulant. Nach dem jeweiligen Eingriff sollten Sie sich 1-2 Tage körperlich schonen, d.h. schwere körperliche Anstrengungen vermeiden. Wir empfehlen eine sonografische Kontrolle bei Ihrem Frauenarzt nach etwa 2-3 Tagen sowie den Verzicht auf Sport über 10-12 Tage.