auf dieser Seite haben wir Ihnen die aktuellen Informationen rund um das Thema COVID-19 zusammengestellt. Und wir erläutern, wie das Klinikum mit dieser Herausforderung umgeht.
AKTUELL - Ab dem 4. Januar 2023 gelten eingeschränkte Besuchszeiten. Patienten können täglich zwischen 15 und 19 Uhr besucht werden.
Berücksichtigen Sie also, dass Sie für den Zutritt zum Klinikum Aschaffenburg-Alzenau dann den Nachweis Ihres negativen, offiziellen, Corona-Tests und eine FFP2-Maske brauchen. Ihr Corona-Test darf dabei nicht älter als 24h sein. Diese Vorschriften gelten auch für Genesene und vollständig Geimpfte.
Weitere Infos finden Sie in den untenstehenden Fragen.
Patientenbesuche sind von 15 bis 19 Uhr möglich:
Im gesamten Klinikum gelten weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen.
Positiv getestete Personen, außer Patienten, dürfen das Klinikum nicht betreten. Gemäß der aktuellen bayerischen Gesetze gilt das Betretungsverbot für mindetens 6 Tage, erst wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen oder nach Ablauf von 11 Tagen darf ein Krankenhaus wieder betreten werden. In begründeten Notfallsituationnen, wie dem Besuch bei sterbenden Patienten oder anderen extremen Notfällen kann ein Besuch unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen nach Rücksprachen mit der behandelnden Klinik ermöglicht werden.
Derzeit ist der Besuch durch Kinder nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit der Station und dem Zimmernachbarn möglich.
Besuche bei akut infektiösen Patienten sind nur nach Rücksprache mit der behandelnden Klinik möglich. Vor Besuch ist daher eine Anmeldung bei der Station erforderlich damit eine Einweisung und Erklärung der notwendigen hygienischen Schutzmaßnahmen vorgenommen werden kann.
Ja, es gibt Ausnahmen:
Voraussetzung für alle Besuche, trotz Besuchsverbot, ist immer ein negativer Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sowie ein Lichtbildausweis, auch bei geimpften oder genesenen Besuchern. Nur die Begleitung in den Kreißsaal und Notfall-Besuche bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands des Patienten sind von der Testpflicht ausgenommen.
Im Klinikum werden keine ambulanten Tests durchgeführt. Bei Husten oder Schnupfen, begeben Sie sich bitte in die häusliche Isolation und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihrem Hausarzt oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zum Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 auf.
Alle Externen / Dienstleitster und Lieferanten müssen beim Betreten des Klinikums einen negativen Corona-Test vorweisen (Schnelltest < 24h; PCR-Test < 48h). Außerdem muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.