Eigentlich wissen wir alle, dass wir durch eine Krankheit oder einen Unfall schnell in eine Situation kommen können, in der wir nicht mehr in der Lage sind, selbst über unsere medizinische Behandlung zu entscheiden. Dennoch sorgen viele Menschen nicht vor, indem sie eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, was bisher zur Folge hatte, dass im Notfall eine rechtliche Betreuung angeordnet werden musste.
Um die Anzahl dieser aufwendigen Verfahren zu minimieren und Angehörigen eine schnelle Möglichkeit der rechtlichen Vertretung zu eröffnen, hat der Gesetzgeber zum 01.01.2023 das Ehegattennotvertretungsrecht eingeführt. Im Rahmen dieses Gesetzes besteht die Möglichkeit, dass Ehegatten und Lebenspartner:innen sich unter gewissen Voraussetzungen in gesundheitlichen Belangen gegenseitig rechtlich vertreten können, ohne dass ein gerichtliches Verfahren notwendig ist.
In unserem Vortrag stellen Karin Nikolaus, Richterin am Amtsgericht, und Dr. Jan Dorr, Chefarzt der Klinik für Akutgeriatrie und geriatrische Frührehabilitation, dieses Instrument der Vertretung vor und werfen einen Blick darauf, wie es sich bisher in der Praxis bewährt.
WANN?
Dienstag, 27.6. ab 18 Uhr
WO?
Klinikum Aschaffenburg
Am Hasenkopf, Aschaffenburg
A-0-21, Konferenzraum