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Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

 

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Zusammenarbeit mit Klinikum Hanau geht weiter

Kooperationsvertrag soll Stärken koordinieren und ausbauen

Die angestrebte Kooperation des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau mit dem Klinikum Hanau nimmt sichere rechtliche Formen an. Noch in diesem Jahr soll die „Medizinische Kooperationsgemeinschaft Mainkliniken GmbH“ gegründet werden. Das stellten bei einem Pressetermin Claus Kaminsky, Oberbürgermeister der Stadt Hanau, Dr. Ulrich Reuter, Landrat des Landkreises Aschaffenburg, und Klaus Herzog, Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg vor.

Über die bisherigen Absprachen des Medizinischen Regionalkonzeptes hinaus soll die Kooperationsgemeinschaft die Zusammenarbeit der beiden Kliniken steuern. Der Vertrag solle die gesellschaftsrechtliche Verflechtung der Krankenhausbetreiber befördern, die medizinische Versorgung der Bevölkerung verbessern und der Steigerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit dienen. Sitz der Gesellschaft wird Alzenau sein.

„Zwei starke Krankenhäuser an drei Standorten, die schon jetzt zueinander passen – hier wird die Politik die Wege bereiten“, sagte der Zweckverbandsvorsitzende des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau, Dr. Reuter.

Anschließend gingen Katrin Reiser, Geschäftsleiterin Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und Monika Thiex-Kreye, Geschäftsführerin des Klinikums Hanau, näher auf die seit 2013 mit dem „Letter of Intent“ begonnene Zusammenarbeit ein. Sie betrifft die medizinische Zusammenarbeit in Thoraxchirurgie und Rhythmologie  sowie in den Perinatalzentren Level 1 der Kinderkliniken. Die Pflege arbeite in gemeinsamen Projekten zusammen und treffe sich zum Erfahrungsaustausch. „Wir setzen auf Qualität, bei der Patientenzufriedenheit, im Qualitätsmanagement und in gemeinsamen Personalentwicklungskonzepten“, sagte Katrin Reiser. Synergien zeichneten sich auch im Kaufmännisch-technischen Bereich und in der Ausbildung ab.

Noch müssen ihr die Entscheidungsgremien der beiden Städte und der Kreistag zustimmen. Danach ist der Vertrag den Regierungspräsidien in Darmstadt und Würzburg vorzulegen und weitgehend parallel dazu dem Bundeskartellamt in Berlin.             lh

Sieh hierzu Pressemitteilung vom 1.6. 2015