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Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

 

Klinikum lässt Einzelfälle durch externen Sachverständigen prüfen

Pressemitteilung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH

Ende April leitete die Staatsanwaltschaft Hof ein Ermittlungsverfahren gegen die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH ein. Hintergrund der Ermittlungen sind Zweifel daran, ob das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau in einzelnen Fällen die rechtlichen und inhaltlichen Vorgaben für die Abrechnung der sogenannten Komplexpauschale für intensivmedizinische Behandlungen in den Jahren 2013 bis 2017 erfüllt hat. Die intensivmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten ist nicht Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. Diese war durch die spezialisierten Fachärzte des Klinikums zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet.

Am Standort Aschaffenburg des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau wurden in dem fraglichen Zeitraum etwa 150.000 Patientinnen und Patienten stationär behandelt, davon etwa 10.000 auf den verschiedenen Intensivstationen. Bei 234 Fällen, bei denen die intensivmedizinische Komplexpauschale gegenüber den Krankenkassen abgerechnet wurde, soll nun geprüft werden, ob diese zu Recht oder zu Unrecht geltend gemacht wurde.

Sowohl im Klinikum Aschaffenburg-Alzenau als auch in anderen Krankenhäusern ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen teilweise mehrfach wöchentlich vor Ort und prüft, ob die Patientenabrechnungen durch die Mitarbeiter der Krankenhäuser korrekt erstellt werden. In den Jahren 2013 bis 2017 wurden hierbei auch etwa 50 der nun in Frage stehenden Abrechnungen umfassend überprüft. In keinem einzigen Fall kam es zu einer Beanstandung.

Die Verantwortlichen des Klinikums, insbesondere die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat, aber auch die für die Abrechnung verantwortlichen Mitarbeiter, sind über die Ermittlungen persönlich sehr betroffen und haben gegenüber den Ermittlungsbehörden ihre volle Unterstützung zur Aufklärung des Sachverhaltes zugesichert.

Die Beurteilung der einzelnen Fälle ist hoch komplex und vielschichtig, da die Abrechnungsvoraussetzungen größtenteils durch unbestimmte Rechtsbegriffe definiert sind und diese von Krankenkassen und Krankenhäusern unterschiedlich interpretiert werden. Auch haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen während des fraglichen Zeitraums mehrfach geändert.

Das oberste Ziel des Klinikums ist es das Patientenwohl sicherzustellen und den Patientinnen und Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten. Diese Leistungen müssen jedoch auch korrekt abgerechnet werden. Da das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft letztendlich kein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnoptimierungsmaxime ist, hat keiner der Verantwortlichen ein Interesse daran Behandlungsleistungen fehlerhaft abzurechnen und so dem Klinikum zu einem unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu verhelfen. Die korrekte Abrechnung der Behandlungsleistung hat hierbei oberste Priorität.

Um dies auch für die fraglichen 234 Fälle sicherzustellen hat der Aufsichtsrat des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau, auf Vorschlag der Geschäftsführung, in seiner Sitzung am Mittwoch, 30. Mai, beschlossen, eine im Medizinrecht und dort insbesondere im Krankenhaussektor bundesweit renommierte Anwaltskanzlei hinzuzuziehen. Der dortige Sachverständige soll nun gutachterlich prüfen, ob die fraglichen Abrechnungen korrekt waren, oder ob es auch zu fehlerhaften Abrechnungen gekommen sein kann.